Das Thema ‚soziale Gerechtigkeit‘ auf 140 Seiten grundlegend zu beantworten, ist ein Kunststück. Dem Philosophen Norbert Hoerster gelingt es, dank der Konzentration auf aktuelle Nervenpunkte und mit Mut zu Lücken. Sein roter Faden sind die getrennt diskutierten Fragen „wieviel Gleichheit?“ und „wieviel Staat?“ (7) – und sein vorausgeschicktes Fazit für den gegenwärtigen deutschen Staat lautet: „Mehr Gleichheit und weniger Staat“ (8).Zu Anfang wirkt befremdlich, dass in diesem Buch von gerechten Normen immer nur mit Bezug auf den Aufgabenbereich des Staates, „das staatlich zu regelnde menschliche Zusammenleben“ (14), die Rede ist. Denn das Zusammenleben findet doch auch in kleinen Sozialverbänden, wie Familie, Paarbeziehung oder Verein statt, wo es viel mehr von moralischen Normen und Werten geprägt ist als von Gesetzen. Allerdings kommt die Moral bei Hoerster wieder als Instanz der „moralische[n] Bewertung“ (15) staatlicher Rechts- und Verfassungsnormen ins Spiel: eine gerechte Gesellschaft sei dadurch ausgezeichnet, dass in ihr folgende moralisch begründbare Normen Gültigkeit besitzen:1. Normen der „Grundgerechtigkeit“, d.h. das Recht auf Leben und eine Grundversorgung;2. Normen der „Verteilungsgerechtigkeit“, etwa das Recht auf angemessene Verteilung von Naturgütern;3. Rechtliche Institutionen zur Umsetzung begründeter Gerechtigkeitsnormen.Als Begründung für unsere Gerechtigkeitsurteile taugen dabei nur solche „moralischen Normen, die wir sowohl für uns selber akzeptieren als auch unseren Mitmenschen gegenüber vertreten“ (22).So weit, so gut. Doch was hat nun ‚Gerechtigkeit‘ mit ‚Gleichheit‘ zu tun? Nach Hoerster wenig, weil „die Forderung nach Gleichbehandlung […] eine begründete Norm der Gerechtigkeit wie das Wahlrecht oder das Recht auf Hilfeleistung bereits voraus[setzt]“ (26). Demnach ist die verbreitete Meinung, „Gerechtigkeit verlange stets die Gleichbehandlung“ (29) aller Menschen, falsch, bzw. ein Missverständnis: „sie verlangt lediglich die Gleichbehandlung all jener Menschen, die die gleichen relevanten Eigenschaften besitzen“ (27).Wenig umstritten unter Philosophen wie unter Politikern sind die „Grundrechte“ (nach John Locke: Leben, Gesundheit, Freiheit, Eigentum), aus denen Hoerster im Anschluss an Robert Nozick „Abwehrrechte“ ableitet, eben das Recht, schädigende Angriffe auf diese 4 Rechte abzuwehren. Begründet seien diese Rechte weder durch ein vorgegebenes Natur- oder Vernunftrecht, noch durch irgendeinen Vertragsschluss, sondern allein durch den Nutzen, den diese Normen für uns alle haben (43). Weil diese Normen auch miteinander in Konflikt geraten können, gelten sie nicht absolut, müssen manchmal situationsangemessen verletzt werden.Ob es neben diesen „Abwehrrechten“ auch noch „Anspruchsrechte“, also Rechte auf ein Handeln statt auf ein Unterlassen) gebe, sei schwer zu begründen – außer beim Erfüllen geschlossener Verträge, von dem wiederum alle profitieren. Aber auch unfreiwillig Verarmten müsse die Gesellschaft gerechterweise bei Ernährung, Unterkunft, medizinischer Versorgung und Erziehung wie Ausbildung heranwachsender Jugendlicher helfen, aus 3 Gründen: 1. Die schuldlos Verarmten sähen sonst Anlässe für eine gewaltsame Verletzung der Grundrechte; 2. Die Bessergestellten könnten ebenfalls unfreiwillig verarmen; 3. Die meisten Menschen sind keine totalen Egoisten (3). Vollkommene Chancengleichheit dagegen sei kein realistisches Ziel, weil bereits natürliche Begabungen und Fähigkeiten dies verhinderten.Der einzige, nach wie vor ernsthaft diskutierte Gerechtigkeitsphilosoph, mit dem sich Hoerster auseinandersetzt, ist John Rawls. Dessen Vertragstheorie sei aufgrund ihres zentralen „Differenz- oder Maximin-Prinzips“, das Wohl derjenigen zu maximieren, die nur über das Minimum verfügen, letztlich nicht akzeptabel. Es könne zwar eine gerechte Einkommensteuer und auch einen gerechten Mindestlohn geben, aber keine gerechte Bemessungsgrundlage für den Verdienst eines Thomas Gottschalk, einer Heidi Klum oder eines Bastian Schweinsteiger, der nur aus der Marktnachfrage folge.Schwierigkeiten habe ich mit Hoersters These: „Eine Freiheit ohne jede Möglichkeit, diese Freiheit auch zu nutzen, ist ohne Wert“ (88). Dies kann doch nur für eine konkrete Handlungssituation gelten. Da Freiheit aber ein verbrieftes Grundrecht sein soll, muss sie auch künftig zugestanden werden, was den handelnden Personen immer wieder neue und immer wieder andere Nutzungschancen eröffnet.Nicht nur einsichtig, sondern sogar höchst originell finde ich dagegen die Kritik an solchen Eigentumsrechten, die immer wieder ganz selbstverständlich aus „unverdienten Geschenken und Erbschaften“ (110) abgeleitet werden. Denn die gehören nicht gleichermaßen zu mir, wie meine natürlichen Anlagen und mein Körper Teil meiner Identität sind. Daher wäre es im Interesse aller Mitglieder der Gesellschaft auch nur gerecht, eine gesetzliche Alternative zur staatlich gestützten endlosen Vererbung zu schaffen.Was macht den gerechten Staat schließlich aus? Ein Staat ist nach Hoerster dann in seiner Existenz legitimiert, wenn er „auch tatsächlich jene Gerechtigkeitsnormen, die als [moralisch, U.M.] begründet gelten können, mit rechtlichen Mitteln durchsetzt“ (113). Darüber hinaus jedoch seien viele Projektförderungen des Staates fragwürdig, wenn nicht hinfällig – zumindest dann, wenn sie weder im Interesse der meisten noch im fundamentalen Interesse einiger Bürger liegen, z.B. die Förderung von Kulturinstitutionen wie Theatern, Opernhäusern, Festspielen etc.: „Wäre es denn nicht besser, wenn jeder Bürger mit seinem Geld genau die ‚Kultur‘ organisieren oder fördern könnte, die für ihn unverzichtbar oder jedenfalls wichtig ist?“ (120). Hier werde ungerechterweise der Steuerzahler für etwas zur Kasse gebeten, das letztlich nur Politikern zur Selbstinszenierung und Wählergewinnung diene – ein diskussionswürdiges und, wie ich meine, bislang viel zu wenig beachtetes Argument.Ebenso ungewöhnlich ist die Herleitung eines qualitativen Maßstabes für Steuergerechtigkeit jenseits aller Progressionen und egalitären Umverteilungen: „In demselben Maße, in dem der Staat durch seine Ausgaben die Lebensqualität eines jeden seiner Bürger fördert oder erhöht, sollte er auch zur Finanzierung seiner Existenz die Lebensqualität eines jeden seiner Bürger belasten oder senken“ (125). Das klingt zunächst gut, doch handelt es sich dabei nicht letztlich um ein „Nullsummen-Spiel“, bei dem der vom Staat erzielte Mehrwert an Lebensqualität von den Bürgern in Heller und Pfennig rückerstattet werden soll? Und noch einen anderen Haken hat dieser Maßstab: ‚Lebensqualität‘ ist eine unvermeidlich subjektive Größe, die folglich auch nur individuell berechnet, oder besser, bewertet werden kann. Aber der deutsche Staat kann unmöglich Millionen von Kulturprojekten unterstützen.Hoersters konzentriertes, aber leicht verständlich geschriebenes Buch macht mit den wichtigsten Fragen und Problemen einer sozialen Gerechtigkeitstheorie vertraut. Überdies unterbreitet es einige originelle Lösungsvorschläge zum Abbau staatlich geförderter Ungerechtigkeit. Eine geeignete Einführungslektüre für Oberstufenschüler, Studienanfänger und philosophisch interessierte Zeitgenossen.Dr. Ulrich Müller (Berlin)