Die zahlreichen Gesetzestexte germanischer Stämme sind glücklich überliefert, hier zusammengetragen und auf ihre Gemeinsamkeiten und Ursprünge hin untersucht. Sie zeichnen ein scharfes Bild germanischen Rechtsdenkens, dass trozt seiner Varianten in vielen Völkerschaften und Jahrhunderten eine archaische Konsequenz und Klarheit aufweist. Wie schlossen Germanen den Ehebund? Wer führte ihre Stämme und Heere an? Wie kamen Gericht und Urteil zustande? Wie waren Rache und Fehde geregelt? Wann und wie musste ein Germane schwören? Welche Strafe erfuhr der Dieb, der Mörder, der Ehebrecher? Wie holte ma n geraubte Ehre zurück? Wie funktionierten Entführungsehe, Thing, Mundschaft, Sippenehre? Was kennzeichnete den freien Mann? Wann und wie führte man einen Zweikampf? Wie wurde geerbt, gepfändet, geklagt, gewählt, verbannt? Im Recht spiegelt sich das Leben. Der Leser wird anhand des Rechtsbrauches in einer Rundumschau durch alle Bereiche des altgermanischen Alltags geführt. Die teils wörtlich angeführten Gesetzesklauseln von Goten, Alemannen, Dänen usw. geben einen lebhaften Eindruck von Ethos, Kultur und Lebensrealität der Germanen. Das germanische Recht ist beherrscht von Gedanken der Freiheit, Eigenverantwortung, Kampftapferkeit, Pflichterfüllung und des Sippenzusammenhaltes. Es ist nicht denkbar ohne unumstürzliche Heiligtümer wie Ehre, Eid, Ehe und Verwandtschaft. Weil es sehr von solchem Gefühl, inneren Überzeugungen und schlichtem, uraltem Rechtsinstinkt lebt, taucht der Leser auch in die Geisteshaltung seiner vormittelalterlichen Altvorderen ein und erfährt eine Gedankenwelt, die von modernem Staatsrecht verschiedener kaum sein könnte, viele Begriffe und Praktiken späterer Zeiten aber bereits vorwegnimmt. Im Buch wird außerdem deutlich: Das germanische Recht ist nicht trennbar von germanischem Wortschatz, Brauch, Religion und der rauen Geschichte seiner Stämme. Es zeigt die erstaunliche Einheit des Denkens und Fühlens von Island bis in die Lombardei und von der Eisenzeit bis ins Hochmittelalter. Wer Ritterschlag, Fehdehandschuh, Königskrone, Tjost und Brautgabe als mittelalterlich ansieht, irrt. Mancher Traditionsstrang altgermanischen Rechts hat gar bis in die Neuzeit überlebt. Linus Ammer lässt ein Stück deutscher Vorzeit wieder ins Bewusstsein der Gegenwart treten und stellt mithilfe eines umfangreichen Quellenschatzes neben das praktizierte römische, in all seiner Urwüchsigkeit, das alte germanische Recht.
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Letzte Aktualisierung: 12.05.2026 19:39 Uhr.