Das Pendant zu den Hauptskripten: Das Prüfungswissen in Karteikartenform für alle Studierende, die es bevorzugen, mit Karteikarten zu lernen. Im Frage- und Antwortsystem zum Wissen. Auf der Vorderseite der Karteikarte führt ein Einordnungsteil zur Frage hin. Die Frage trifft die Kernproblematik des zu Erlernenden. Auf der Rückseite schafft der Antworttext Wissen. Die anschließende hemmer-Methode vermittelt Problembewusstsein für die Klausur. Die BGB-AT I Karteikarten beinhalten das, was zum Wirksamwerden eines Vertrages beiträgt (Wirksamwerden der WE, Geschäftsfähigkeit, Rechtsbindungswille, u sw.) bzw. der Wirksamkeit hindernd entgegensteht (Willensvorbehalte, § 116 ff., Sittenwidrigkeit, u.v.m.). Die Problemfelder der Geschäftsfähigkeit, insbesondere das Recht des Minderjährigen, dürfen bei dieser Möglichkeit zu lernen nicht fehlen. Inhalt: Methodik der Klausurlösung Rechtssubjekt Der Vertrag als Grundlage des Primäranspruchs Willenserklärung Rechtsbindungswille Willensvorbehalte, § 116 ff. BGB Wirksamwerden der WE Die vertragliche Einigung Geschäftsfähigkeit Die Form des Rechtsgeschäfts Gesetzliche Verbote, § 134 BGB Sittenwidriges Rechtsgeschäft, § 138 I BGB Wucher, § 138 II BGB Weitere Inhaltsschranken des Rechtsgeschäfts Stellvertretung Anfechtung des Rechtsgeschäfts Einbeziehung allgemeiner Geschäftsbedingungen Einwendungen Einreden und Ausübungsschranken
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Letzte Aktualisierung: 12.05.2026 10:22 Uhr.