30-Tage-Tiefstpreis: Was er bedeutet und wie wir ihn berechnen
Kurz gesagt Der 30-Tage-Tiefstpreis ist der niedrigste Preis, den ein Händler in den 30 Tagen vor einer Preissenkung verlangt hat. Seit dem 28. Mai 2022 muss er in Deutschland bei jeder Rabattwerbung genannt werden (§ 11 PAngV). testmonster.de geht einen Schritt weiter und rechnet über alle Shops: Ein Angebot zeigen wir nur, wenn das Produkt heute so günstig ist wie am günstigsten Tag der letzten 30 Tage — egal bei welchem Händler.
Live aus unseren Daten, Stand 02.10.2026 — wird täglich aktualisiert.
Was das Gesetz verlangtEuGH-Urteil 2024Unsere Berechnung BeispielMondpreise erkennen
Was das Gesetz verlangt (§ 11 PAngV)
Wirbt ein Händler gegenüber Verbrauchern mit einer Preisermäßigung für eine Ware, muss er den niedrigsten Gesamtpreis angeben, den er in den letzten 30 Tagen vor der Ermäßigung verlangt hat. Die Regel gilt seit dem 28. Mai 2022 und setzt die EU-Richtlinie 2019/2161 („Omnibus-Richtlinie“) um. Ziel: Rabatte sollen nicht mehr gegenüber einem kurz zuvor künstlich erhöhten Preis berechnet werden.
- Wird der Preis schrittweise gesenkt, bleibt der Preis vor der ersten Senkung maßgeblich.
- Ausgenommen sind unter anderem individuelle Rabatte (etwa ein persönlicher Gutschein) und schnell verderbliche Waren.
- Die Pflicht trifft den einzelnen Händler und bezieht sich auf seine eigenen Preise.
Das EuGH-Urteil vom 26. September 2024
Der Europäische Gerichtshof hat in der Rechtssache C-330/23 (Aldi Süd) entschieden: Eine in Prozent oder als „Preis-Highlight“ beworbene Ermäßigung muss sich auf den 30-Tage-Tiefstpreis beziehen — nicht auf einen höheren Preis, den der Händler zwischendurch verlangt hat. Ein „−30 %“ ist also nur zulässig, wenn der neue Preis 30 % unter dem niedrigsten Preis der vorangegangenen 30 Tage liegt.
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Wie testmonster.de den Tiefstpreis berechnet
Wir vergleichen nicht einen Händler mit sich selbst, sondern den ganzen Markt in unserem Preisvergleich:
- Tagesbestpreis: Für jedes Produkt (erkannt an der EAN) nehmen wir je Tag den günstigsten Gesamtpreis inklusive Versand über alle Shops.
- 30-Tage-Reihe: Aus diesen Tagesbestpreisen der letzten 30 Tage (ohne heute) ergeben sich 30-Tage-Tief und 30-Tage-Hoch. Es müssen mindestens 7 Tage Preisdaten vorliegen.
- Aufnahme: Ein Produkt erscheint unter Angebote nur, wenn es heute auf oder unter dem 30-Tage-Tief liegt, lieferbar ist und das 30-Tage-Hoch mindestens 5 % über dem heutigen Preis lag.
- Plausibilität: Liegt das 30-Tage-Hoch mehr als dreimal so hoch wie der heutige Preis, handelt es sich fast immer um einen Datenfehler (Fehlpreis, falsche Zuordnung). Solche Produkte lassen wir weg.
- Prozentangabe: Das „−X %“ auf unseren Kacheln zeigt die Senkung gegenüber dem 30-Tage-Hoch der Tagesbestpreise — also wie stark der Marktpreis gefallen ist. Das Label „Neues Tief“ heißt: heute günstiger als an jedem der letzten 30 Tage.
Wir verwenden bewusst keine „statt“-Preise und keine UVP der Händler. Beide sagen nichts darüber, was ein Produkt tatsächlich zuletzt gekostet hat, und sind die häufigste Quelle aufgeblähter Rabatte.
Beispiel von heute
Die meisten Tiefstpreise gibt es heute in: Weitere Produkte (10), Elektroartikel (10), Auto & Motorrad (10), Haus & Garten (10), Medien (10). Alle Produkte je Kategorie: Angebote zum Tiefstpreis.
Mondpreise und Fake-Rabatte erkennen
- „Statt“-Preis ohne Zeitangabe: Fehlt der Hinweis auf den niedrigsten Preis der letzten 30 Tage, ist die Rabattangabe in Deutschland unvollständig.
- UVP als Vergleich: Die unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers verlangt kaum ein Händler. „−40 % zur UVP“ sagt nichts über den tatsächlichen Marktpreis.
- Preis kurz vorher angehoben: Ein Blick auf mehrere Shops zeigt, ob der „reduzierte“ Preis anderswo längst normal ist.
- Countdown und Knappheit: „Nur noch heute“ erzeugt Druck, beweist aber keinen guten Preis.
- Versand vergessen: Ein niedriger Artikelpreis mit hohen Versandkosten ist oft teurer als das Angebot daneben. Wir vergleichen deshalb immer den Gesamtpreis.